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Freileben Versicherungsmakler GmbH
 
 

Aktuelles

Im Rahmen der Gesundheitsreform ist der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) erschwert worden.

Wie die privaten Krankenversicherer die aktuellen Wechselbestimmungen entschärfen

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen entsprechend der aktuellen Gesundheitsreform drei Jahre in Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) verdienen, um in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können. Die JAEG (2008) liegt derzeit bei 4.012,50 Euro monatlich beziehungsweise 48.150 Euro jährlich.

Ohne neue Zuschläge und Ausschlüsse

Für GKV-Versicherte, die in eine PKV wechseln wollen, die Wechselvoraussetzung aber noch nicht erfüllt haben, bieten die privaten Krankenversicherer Optionstarife an. Diese Optionstarife garantieren ihren Versicherten, dass sie sich nach Wegfall der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung in der GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung in einer PKV versichern können. Wird die Option des Versicherten zum Ende der Versicherungszeit nicht genutzt, kann ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung in Ergänzungstarife gewechselt werden. Damit ist es dem Versicherten möglich, trotz einer eventuell eintretenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes, ohne zusätzliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in die PKV zu wechseln.

 

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